Allgemeine Teilnahmebedingungen:
1. Geltung Die
nachstehend aufgeführten allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für
alle Angebote, Verträge und Leistungen von Frauke Supersaxo u (im
Folgenden: Veranstalterin).
2. Leistungen 2.1
Die Kurse/Veranstaltungen (im Folgenden: Kurse) finden jeweils zu den
in der Anmeldung angegebenen Zeiten und an dem in der Anmeldung
angegebenen Ort statt. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, Zeiten
und Orte gegebenenfalls zu ändern. 2.2 Die Anmeldung
zu den Kursen ist für den Teilnehmer verbindlich. Die Umbuchung auf
einen anderen Kurs ist nur vor Kursbeginn möglich, wenn ein
entsprechender Platz frei ist. Versäumte Termine können nicht nachgeholt
werden. 2.3 Bei Krankheit oder dringender
Verhinderung eines Kursleiters ist die Veranstalterin berechtigt, eine
geeignete Vertretung zu stellen. 2.4 Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Kursleiters sowie des Hauspersonals Folge zu leisten. 2.5
Teilnehmer, die gegen die guten Sitten, sportliche Fairness, Haus- oder
Geschäftsordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung der
Kursgebühr von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. 2.6
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Teilnehmer oder dessen
Erziehungsberechtigter, dass keine schwerwiegenden Krankheiten, wie z.
B. Herzfehler, Trommelfellschäden und ansteckende Krankheiten etc.,
bestehen bzw. der Veranstalter davon schriftlich unterrichtet wurde und
ggf. ein ärztliches Attest vorliegt.
3. Kursgebühr 3.1
Der Kursteilnehmer hat die vereinbarte Kursgebühr jeweils vor Beginn
des Kurses zu entrichten. Bitte überweisen Sie auf das Konto
CH2300768300153647509, bei der Freiburger Kantonalbank, Kontoinhaberin
Frauke Supersaxo . Im Verwendungszweck bitte den Name des Kindes sowie
die Rechnungsnummer angeben. 3.2 Der
Vergütungsanspruch besteht auch bei Annahmeverzug. Das heißt, die
Kursgebühr ist von dem Kursteilnehmer grundsätzlich auch dann
vollständig zu entrichten, wenn der Kursteilnehmer an dem Kurs nicht
oder nur teilweise teilnimmt oder den Kurs abbricht. Die entrichtete
Kursgebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. 3.3
Dies gilt nicht, wenn der Kursteilnehmer der Veranstalterin seine
Nichteilnahme mindestens 14 Tage vor Kursbeginn anzeigt und der frei
gewordene Kursplatz bis Kursbeginn durch einen anderen Kursteilnehmer
belegt werden kann. In diesem Fall hat der Kursteilnehmer eine
Verwaltungspauschale von 20 Franken pro Kurs zu entrichten. 3.3
Kann ein Kurs von Seiten der Veranstalterin nicht durchgeführt werden,
bzw. muss abgebrochen werden, so wird das entrichtete Entgelt anteilig
zurück erstattet.
4. Haftung 4.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. 4.2
Die Veranstalterin haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für der Veranstalterin zurechenbare
Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen sowie für deren etwaige persönliche
Schadenersatzpflicht. 4.3 Die Veranstalterin haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt.
5. Schlussbestimmungen 5.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen,
einschließlich dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 5.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung und/ sonstiger
Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder
unwirksam sein oder werden bzw. die Parteivereinbarungen einen
Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den
Parteien Gewollten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer
Lücke. 5.3 Der mit dem Vertragspartner geschlossene
Vertrag sowie diese allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle sich
daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem schweizer
Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen
Verträgen ist Freiburg. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die
Rechtswirksamkeit des Vertragsabschlusses und dessen
Rechtsbeständigkeit._ Die „Veranstalterin" steht als Synonym für Frauke
Supersaxo. Das Wort "Kurse" steht als Synonym für Kurse,
Veranstaltungen und Anwendungen sowie Einzelterminen jeglicher Art.
Version vom 01.10.2019