Allgemeine Teilnahmebedingungen: 


1. Geltung 

Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Frauke Supersaxo (im Folgenden: Veranstalterin). 

2. Leistungen 

2.1 Die Kurse/Veranstaltungen (im Folgenden: Kurse) finden jeweils zu den in der Anmeldung angegebenen Zeiten und an dem in der Anmeldung angegebenen Ort statt. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, Zeiten und Orte gegebenenfalls zu ändern. 2.2 Die Anmeldung zu den Kursen ist für den Teilnehmer verbindlich. Die Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nur vor Kursbeginn möglich, wenn ein entsprechender Platz frei ist. Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden, ausser es ist anders vermerkt und ein Platz frei. Ein Anspruch besteht darauf nicht. 2.3 Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Kursleiters ist die Veranstalterin berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. 2.4 Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Kursleiters sowie des Hauspersonals Folge zu leisten. 2.5 Teilnehmer, die gegen die guten Sitten, sportliche Fairness, Haus- oder Geschäftsordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. 2.6 Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter, dass keine schwerwiegenden Krankheiten, wie z. B. Herzfehler, Trommelfellschäden und ansteckende Krankheiten etc., bestehen bzw. der Veranstalter davon schriftlich unterrichtet wurde und ggf. ein ärztliches Attest vorliegt. 

3. Kursgebühr 

3.1 Der Kursteilnehmer hat die vereinbarte Kursgebühr jeweils vor Beginn des Kurses zu entrichten. Bitte überweisen Sie auf das Konto Frauke Supersaxo IBAN CH20 0076 8300 1536 4750 9 BIC BEFRCH22, Freiburger Kantonalbank. Im Verwendungszweck bitte die Rechnungsnummer angeben. 3.2 Der Vergütungsanspruch besteht auch bei Annahmeverzug. Das heißt, die Kursgebühr ist von dem Kursteilnehmer grundsätzlich auch dann vollständig zu entrichten, wenn der Kursteilnehmer an dem Kurs nicht oder nur teilweise teilnimmt oder den Kurs abbricht oder das Kind geboren wird. Die entrichtete Kursgebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. 3.3 Dies gilt nicht, wenn der Kursteilnehmer der Veranstalterin seine Nichtteilnahme mindestens 14 Tage vor Kursbeginn anzeigt und der frei gewordene Kursplatz bis Kursbeginn durch einen anderen Kursteilnehmer belegt werden kann. In diesem Fall hat der Kursteilnehmer eine Verwaltungspauschale von 10 Franken pro Kurs zu entrichten. 3.3 Kann ein Kurs von Seiten der Veranstalterin nicht durchgeführt werden, bzw. muss abgebrochen werden, so wird das entrichtete Entgelt anteilig zurückerstattet. 

4. Haftung 

4.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. 4.2 Die Veranstalterin haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für der Veranstalterin zurechenbare Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen sowie für deren etwaige persönliche Schadenersatzpflicht. 4.3 Die Veranstalterin haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. 

5. Schlussbestimmungen 

5.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung und/ sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. 5.3 Der mit dem Vertragspartner geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist Freiburg im Üchtland. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Rechtswirksamkeit des Vertragsabschlusses und dessen Rechtsbeständigkeit. 

Die „Veranstalterin" steht als Synonym für Frauke Supersaxo. Das Wort "Kurse" steht als Synonym für Kurse, Veranstaltungen und Anwendungen sowie Einzelterminen jeglicher Art. Version vom 26.12.2023


 

 
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